Die SEPA-Lastschrift gehört zu den beliebtesten Zahlungsmitteln in Europa. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens, zeigen Ihnen und wie das Verfahren im Detail funktioniert.
Inhaltsübersicht
25.02.2022

Die SEPA-Lastschrift gehört zu den beliebtesten Zahlungsmitteln in Europa. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens, zeigen Ihnen und wie das Verfahren im Detail funktioniert.
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Einfach, automatisch und kontrolliert: Mit einem SEPA-Laschriftmandat laufen Zahlungen automatisiert
Die wichtigste Voraussetzung eines SEPA-Lastschriftmandats ist die Gläubigeridentifikationsnummer, die Sie als Händler beantragen müssen, um Zahlungen auf den Konten Ihrer Kunden zu veranlassen.
Der größte Unterschied zu anderen Zahlmethoden ist, dass Sie als Händler bei der SEPA-Lastschrift alles selbst steuern.
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist grundsätzlich kostenlos, es sei denn es kommt zu Währungsumrechnungen, die Sie stets als Händler tragen müssen.
Wichtig ist, dass Sie eine offizielle Vorlage für das SEPA-Lastschriftmandat in Ihrem Onlineshop hinterlegen.
Um ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten, müssen Sie eine Gläubigeridentifikationsnummer einrichten, bevor Sie Ihren Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung stellen. Dieses muss von Ihren Kunden vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, bevor Sie es bei Ihrer Bank einreichen und damit aktivieren können.
Die SEPA-Lastschrift gehört zu den beliebtesten Zahlungsmitteln in Europa. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens, zeigen Ihnen und wie das Verfahren im Detail funktioniert.
Bei der Einzugsermächtigung sind Sie als Zahlungsempfänger in der Lage, den Einzug umzusetzen, während eine SEPA-Lastschrift ein offizielles und unterschriebenes Mandat benötigt, um wirksam zu sein. Grundsätzlich ist die SEPA-Lastschrift aber eine Art der Einzugsermächtigung.
Um eine SEPA-Lastschrift in Ihren Onlineshop zu integrieren, können Sie direkt mit Ihrer Bank zusammenarbeiten. Alternativ, und einfacher, klappt es, wenn Sie einen Zahlungsdienstleister wählen, der Ihnen die passende Zahlungsumgebung zur Verfügung stellt.
Während die Basislastschrift den Zahlungsverkehr zwischen individuellen Kunden und Unternehmen darstellt, wird mit der Firmenlastschrift die Transaktion zwischen zwei Unternehmen beschrieben.
Die SEPA-Lastschrift kann bereits in 36 Ländern (Stand: Januar 2023) genutzt werden. Dabei wird dem Händler ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, mit dem er wiederkehrende oder einmalige Zahlungen vom Kundenkonto einziehen kann. Die SEPA-Lastschrift lässt sich schnell einrichten und ist eine kostengünstige und sehr beliebte Bezahlmethode. Für Sie als Händler bedeutet das, dass Sie sich dringend darüber informieren sollten, wie Sie die SEPA-Lastschrift einrichten und Ihren Kunden in Ihrem Onlineshop zugänglich machen.
Ein Zahlungsdienstleister kann Ihnen helfen, die SEPA-Lastschrift einzurichten und einen Überblick über die Zahlungen und Rechnungen zu behalten.
Das SEPA-Lastschriftmandat hat sowohl für Unternehmen als auch für Kunden Vorteile. Hier sind ein paar der wichtigsten Punkte:
✓ Kontrolle und Vertrauen für Unternehmen:Automatisches Einziehen ermöglicht Kontrolle für Sie als Händler und mehr Sicherheit.
✓ Eine einfache Abwicklung für die Kunden: Ein SEPA-Mandat für wiederkehrende Zahlungen, die pünktlich eingezogen werden.
✓ Vollständig automatisch: Das Verfahren muss nur einmal mit dem SEPA-Lastschriftmandat eingeleitet werden und läuft ab dann automatisch.
✓ Weniger Aufwand: Gerade für große Unternehmen, bietet das Lastschriftverfahren weniger Aufwand durch Automatisierung.
Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und wurde dafür entwickelt, grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU und assoziierten Ländern einfach und problemlos zu gestalten. Vor allem für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie monatliche Rechnungen oder Abonnements wird die SEPA-Lastschrift genutzt.
Der Unterschied zu anderen Zahlungsmethoden ist, dass hier der Händler den gesamten Zahlungsprozess steuert. Das bedeutet, dass der Händler eine Zahlungsanfrage an die Bank des Kunden richtet, diesen benachrichtigt, und dann vom Girokonto des Kunden den ausstehenden Betrag einzieht.
Zahlungen finden in Euro statt
Das SEPA-Verfahren kann in insgesamt 36 Ländern genutzt werden
Es gibt zwei unterschiedliche SEPA-Verfahren: SEPA Basis (Basislastschriftverfahren) zwischen Unternehmen und Privatpersonen und SEPA B2B (Firmenlastschriftverfahren) zwischen Unternehmen
Eine Übersicht über den Ablauf einer SEPA-Basislastschrift finden Sie auf der Website von Konto.org.
Wie erstelle ich ein SEPA-Lastschriftmandat? Ein Lastschriftverfahren im eigenen Onlineshop zu erstellen, ist kein Hexenwerk, sondern lässt sich mit ein bisschen Vorarbeit und in sechs wichtigen Schritten schnell umsetzen:
Beantragen Sie Ihre Gläubigeridentifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
Unterschreiben Sie eine Inkassovereinbarung für SEPA-Lastschriften bei Ihrer Bank.
Stellen Sie Ihren Kunden ein SEPA-Formular mit einer eindeutigen Mandatsreferenznummer (max. 35 Zeichen) digital oder in Papierform zur Verfügung.
Ihr Kunde füllt das Formular aus, unterzeichnet es und erteilt Ihnen damit das SEPA-Lastschriftmandat.
Das vollständig ausgefüllte Formular müssen Sie nun Ihre Bank weiterleiten, damit es final aktiviert wird.
Informieren Sie Ihren Kunden mind. 14 Tage vor der Abbuchung über den Zahlungseinzug.
Ein gültiges Mandat enthält alle relevanten Informationen zur Bankverbindung des Kontoinhabers, sprich Kundennamen, Adresse, Postleitzahl, Kontonummer, IBAN und BIC und Bankleitzahl, sowie Zahlungsart. EIne Vorlage finden Sie bei Yumpu.
Es gibt verschieden Wege, wie sie eine SEPA Lastschrift einrichten können:
Papierformular: Der Kunde kann ein Papierformular ausfüllen, einscannen und Ihnen per E-Mail schicken.
Elektronisch: Der Kunde kann das Formular auf elektronischem Weg ausfüllen.
E-Mandat: Bei einigen Banken kann der Kunde direkt über sein Onlinebanking ein SEPA-Formular ausfüllen.
Das Lastschriftverfahren können Sie an die Bank über eine XML-Datei senden. Damit besteht ein aktives SEPA-Verfahren, und sie können die im Mandat festgelegten Zahlungen direkt abbuchen. Immer wenn eine neue Zahlung ansteht, müssen Sie die XML-Datei erneut an die Bank schicken. Es gibt jedoch viele Zahlungsdienstleister, die dies für Sie übernehmen können.
Jetzt SEPA-Lastschriften mit Mollie einrichten
Mit Mollie ist die Integration des SEPA-Lastschriftverfahrens in Ihr Zahlungssystem ganz einfach. Es dauert nur 10 Minuten, um Zahlungen per SEPA-Überweisung zu empfangen, und es gibt keine versteckten Gebühren – Sie zahlen nur für erfolgreiche Transaktionen.
Bei Mollie bieten wir alle wichtigen und lokal bevorzugten Zahlungsmethoden über eine einzige Integration an. Wir haben spezielle Bankkonten für Belgien, Frankreich, Deutschland und die Niederlande, was bedeutet, dass Verbraucher aus diesen Ländern ihre Überweisungen auf eine vertraute, lokalisierte IBAN überweisen. Sie erhalten außerdem sofortige Updates, wenn eine Zahlung eingegangen ist.
Unsere fortschrittliche API ermöglicht Ihnen außerdem Rückerstattungen und einen nahtlosen Datenexport. Erfahren Sie mehr über die SEPA-Überweisung für Webshops und das Lastschriftverfahren für Onlineshops.
Im Allgemeinen sind SEPA-Verfahren kostenfrei. Dies hängt jedoch von Ihrer Bank ab. Einige wenige Banken erheben Gebühren, wenn sie eine SEPA-Lastschrift empfangen.
In den meisten Fällen zahlen Sie als Händler die SEPA-Lastschriftgebühren pro Transaktion.Diese liegen im Schnitt zwischen 0,10 und 2 Euro. Meist kommt dann noch eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1 und 3 % je nach Transaktionsvolumen dazu.
So richten sich die Kosten einer SEPA-Zahlung in Deutschland zum Beispiel immer nach dem jeweiligen Betrag. Überschreitet die Summe 50.000 €, so können Sie als Händler nicht mehr die gängige SEPA-Lastschrift verwenden. Möchten Sie eine SEPA-Zahlung ins Ausland tätigen, so müssen Sie zunächst darauf achten, dass die Zahlung ab einer Summe von 12.500 € an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden muss. Welche Gebühren auf Sie zukommen, richtet sich dann nach unterschiedlichen Faktoren.
Da alle Banken unterschiedliche Regeln haben, lohnt es sich, bei Ihrer Bank nachzufragen. Es kann außerdem dazu kommen, dass Sie als Händler die Gebühren für die Währungsumrechnung zahlen. Meist passiert das jedoch nur, wenn mindestens ein Konto der Transaktion nicht in Euro geführt wird.Wenn die Zahlungssumme jeden Monat gleich ist, wie bei Abonnements oder Ratenzahlungen, müssen Sie Ihren Kunden nicht jeden Monat benachrichtigen, dass Sie ihr Konto belasten werden. Vorausgesetzt natürlich, dass Sie bereits ein vollständiges Lastschriftmandat haben. Wenn sich die Summe jeden Monat ändert, wie bei einer Handy-Rechnung, müssen Sie Ihren Kunden zwei Wochen vor der Belastung ihres Kontos informieren.
Als Händler sind Sie dazu verpflichtet, einen einheitlichen Autorisierungstext zu verwenden. In diesem muss neben der Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto Ihren Kundens per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen, auch die Anweisung an die Bank des Zahlungspflichtigen sein, die Lastschrift auch wirklich auszuführen. Achten Sie außerdem darauf, dass der Text eine Erklärung zum Verzicht auf den Erstattungsanspruch Ihres Kundens enthält.
Die Website für-gründer bietet Ihnen als Händler eine einfache Text-Vorlage, die Sie so in Ihr SEPA-Lastschriftmandat einbinden können:
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin (Wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
Wenn die Zahlung jeden Monat gleich ist, wie bei einem Abonnement oder einer Ratenzahlung, müssen Sie Ihren Kunden nicht jeden Monat darüber informieren, dass Sie sein Konto belasten werden. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben bereits ein ausgefülltes Lastschriftmandat vorliegen. Ändert sich der Betrag jeden Monat, wie etwa bei einer Handyrechnung, müssen Sie Ihrem Kunden den neuen Betrag zwei Wochen vor der Abbuchung mitteilen.
Ein SEPA-Lastschriftmandat autorisiert Sie als Händler, jederzeit Zahlungen vom europäischen Konto eines Kunden einzuziehen. Dafür müssen Sie den Kunden lediglich in Kenntnis darüber setzen. Es gibt außerdem genaue Regeln für ein solches Mandat. So muss es unter anderem spezielle Informationen enthalten, damit der Kunde einen Überblick über seine Rechte und Pflichten hat. Für mehr Informationen zu den SEPA Regelungen und ihrer Umsetzung gibt es vom Europäischen Zahlungsausschuss (European Payments Council) ein offizielles Handbuch für SEPA Direct Debit Core (SEPA Basis) und SEPA Direct Debit B2B (SEPA-Firmenlastschrift). Sie finden die entsprechenden Handbücher zu den Regeln auf der Internetseite des European Payments Council. Detaillierte Informationen zum SEPA-Verfahren gibt es auch auf der Website der Deutschen Bundesbank. Die wichtigsten Voraussetzungen und Regelungen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst:
Sie benötigen außerdem eine Gläubiger-ID der Deutschen Bundesbank, bevor Sie eine SEPA-Lastschrift einrichten können
Sie benötigen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat.
Die Obergrenze für SEPA-Zahlungen liegt bei 10.000 Euro pro Überweisung
Wenn Sie das SEPA-Verfahren nutzen, können Sie als Zahlungsempfänger schnell und einfach Zahlungen aus 36 Ländern akzeptieren
Konzipiert, um den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) zu vereinfachen, ist das SEPA-Lastschriftverfahren die beste Möglichkeit für Zahlungen in Euro. Das Verfahren ist innerhalb der EU-weit verbreitet. Neben den 27 EU Mitgliedsstaaten nehmen außerdem auch drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie sechs weitere Länder daran teil.
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