Umsatzsteuer EU: Wichtige Infos für den Online-Handel

Umsatzsteuer EU: Wichtige Infos für den Online-Handel

Umsatzsteuer EU: Wichtige Infos für den Online-Handel

Umsatzsteuer EU: Wichtige Infos für den Online-Handel

Die EU-Umsatzsteuer stellt Händler beim grenzüberschreitenden Verkauf vor Herausforderungen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen korrekt umsetzen.

Die EU-Umsatzsteuer stellt Händler beim grenzüberschreitenden Verkauf vor Herausforderungen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen korrekt umsetzen.

Finanz-und-Rechnungswesen

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30.10.2024

Überblick: EU-Umsatzsteuer

  • Die EU-Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) orientiert sich grundsätzlich am Standort des Käufers: Es gelten andere Vorschriften, je nachdem, ob der Käufer eine Privatperson (B2C) oder ein Unternehmen (B2B) ist.

  • Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) erleichtert es seit 2021, grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU steuerlich korrekt abzuwickeln und eine zentrale Anlaufstelle für die Abgaben von Umsatzsteuermeldungen zu nutzen.

  • Beim Einkauf aus dem EU-Ausland fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die einkaufende Händler als Vorsteuer im eigenen Land geltend machen können.

  • Die Umsatzsteuersätze variieren in jedem EU-Land. Unternehmen sind verpflichtet, die korrekten länderspezifischen Steuersätze anzuwenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

  • Händler können die Steuerfunktionen von Shopsystemen wie WooCommerce, Shopify, Shopware und Magento sowie die umfassenden Bezahloptionen von PSPs wie Mollie nutzen, um ihre Verkaufsprozesse effizient und regelkonform zu gestalten.

  • Die EU-Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) orientiert sich grundsätzlich am Standort des Käufers: Es gelten andere Vorschriften, je nachdem, ob der Käufer eine Privatperson (B2C) oder ein Unternehmen (B2B) ist.

  • Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) erleichtert es seit 2021, grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU steuerlich korrekt abzuwickeln und eine zentrale Anlaufstelle für die Abgaben von Umsatzsteuermeldungen zu nutzen.

  • Beim Einkauf aus dem EU-Ausland fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die einkaufende Händler als Vorsteuer im eigenen Land geltend machen können.

  • Die Umsatzsteuersätze variieren in jedem EU-Land. Unternehmen sind verpflichtet, die korrekten länderspezifischen Steuersätze anzuwenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

  • Händler können die Steuerfunktionen von Shopsystemen wie WooCommerce, Shopify, Shopware und Magento sowie die umfassenden Bezahloptionen von PSPs wie Mollie nutzen, um ihre Verkaufsprozesse effizient und regelkonform zu gestalten.

  • Die EU-Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) orientiert sich grundsätzlich am Standort des Käufers: Es gelten andere Vorschriften, je nachdem, ob der Käufer eine Privatperson (B2C) oder ein Unternehmen (B2B) ist.

  • Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) erleichtert es seit 2021, grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU steuerlich korrekt abzuwickeln und eine zentrale Anlaufstelle für die Abgaben von Umsatzsteuermeldungen zu nutzen.

  • Beim Einkauf aus dem EU-Ausland fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die einkaufende Händler als Vorsteuer im eigenen Land geltend machen können.

  • Die Umsatzsteuersätze variieren in jedem EU-Land. Unternehmen sind verpflichtet, die korrekten länderspezifischen Steuersätze anzuwenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

  • Händler können die Steuerfunktionen von Shopsystemen wie WooCommerce, Shopify, Shopware und Magento sowie die umfassenden Bezahloptionen von PSPs wie Mollie nutzen, um ihre Verkaufsprozesse effizient und regelkonform zu gestalten.

  • Die EU-Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) orientiert sich grundsätzlich am Standort des Käufers: Es gelten andere Vorschriften, je nachdem, ob der Käufer eine Privatperson (B2C) oder ein Unternehmen (B2B) ist.

  • Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) erleichtert es seit 2021, grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU steuerlich korrekt abzuwickeln und eine zentrale Anlaufstelle für die Abgaben von Umsatzsteuermeldungen zu nutzen.

  • Beim Einkauf aus dem EU-Ausland fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die einkaufende Händler als Vorsteuer im eigenen Land geltend machen können.

  • Die Umsatzsteuersätze variieren in jedem EU-Land. Unternehmen sind verpflichtet, die korrekten länderspezifischen Steuersätze anzuwenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

  • Händler können die Steuerfunktionen von Shopsystemen wie WooCommerce, Shopify, Shopware und Magento sowie die umfassenden Bezahloptionen von PSPs wie Mollie nutzen, um ihre Verkaufsprozesse effizient und regelkonform zu gestalten.

Was ist die EU-Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer in der Europäischen Union (EU) ist eine Verbrauchssteuer, die Endkunden auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zahlen. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Steuer zu berechnen und an die Finanzbehörden abzuführen, obwohl sie vom Endverbraucher getragen wird.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen folgenden Szenarien im grenzüberschreitenden Handel:

  1. Verkauf ins EU-Ausland: Unternehmen verkaufen Waren oder Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Staaten.

  2. Einkauf aus dem EU-Ausland: Unternehmen beziehen Waren oder Dienstleistungen von Anbietern aus anderen EU-Staaten.

Die Umsatzsteuer in der Europäischen Union (EU) ist eine Verbrauchssteuer, die Endkunden auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zahlen. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Steuer zu berechnen und an die Finanzbehörden abzuführen, obwohl sie vom Endverbraucher getragen wird.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen folgenden Szenarien im grenzüberschreitenden Handel:

  1. Verkauf ins EU-Ausland: Unternehmen verkaufen Waren oder Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Staaten.

  2. Einkauf aus dem EU-Ausland: Unternehmen beziehen Waren oder Dienstleistungen von Anbietern aus anderen EU-Staaten.

Die Umsatzsteuer in der Europäischen Union (EU) ist eine Verbrauchssteuer, die Endkunden auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zahlen. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Steuer zu berechnen und an die Finanzbehörden abzuführen, obwohl sie vom Endverbraucher getragen wird.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen folgenden Szenarien im grenzüberschreitenden Handel:

  1. Verkauf ins EU-Ausland: Unternehmen verkaufen Waren oder Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Staaten.

  2. Einkauf aus dem EU-Ausland: Unternehmen beziehen Waren oder Dienstleistungen von Anbietern aus anderen EU-Staaten.

Die Umsatzsteuer in der Europäischen Union (EU) ist eine Verbrauchssteuer, die Endkunden auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zahlen. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Steuer zu berechnen und an die Finanzbehörden abzuführen, obwohl sie vom Endverbraucher getragen wird.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen folgenden Szenarien im grenzüberschreitenden Handel:

  1. Verkauf ins EU-Ausland: Unternehmen verkaufen Waren oder Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Staaten.

  2. Einkauf aus dem EU-Ausland: Unternehmen beziehen Waren oder Dienstleistungen von Anbietern aus anderen EU-Staaten.

Verkäufe ins EU-Ausland

Für Unternehmen, die grenzüberschreitend an EU-Kunden verkaufen, ist die Umsatzsteuer ein zentrales Element. Dabei stellt sich die Frage, ob und wie Umsatzsteuer für den Verkauf ins Ausland berechnet werden muss. Folgende Regelungen gelten:

  • Verkauf an Privatpersonen (B2C): Überschreitet der Jahresumsatz bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen den EU-weiten Schwellenwert von von 10.000 Euro, muss der Händler die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes berechnen und abführen.

  • Verkauf an Geschäftskunden (B2B): Bei Verkäufen an Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt die Lieferung in der Regel ohne Umsatzsteuer, da der Käufer die Steuerpflicht hat.

Beispiele für Verkäufe ins EU-Ausland

Zur Veranschaulichung der Regelungen schauen wir auf drei Beispiele der ausgedachten EcoFashion GmbH, die nachhaltige Modeprodukte herstellt und online anbietet.

  1. Verkauf an Privatkunden in Österreich (B2C): Die EcoFashion GmbH verkauft nachhaltige Modeartikel an Privatpersonen in Österreich. Der Umsatz überschreitet den jährlichen Schwellenwert von 10.000 Euro, wodurch die EcoFashion GmbH verpflichtet ist, den österreichischen Umsatzsteuersatz von 20 Prozent auf alle zukünftigen Verkäufe anzuwenden und die Steuer an die Finanzbehörden in Österreich abzuführen.

  2. Verkauf an Geschäftskunden in Polen (B2B): Ein polnischer Modehändler mit der USt-IdNr. PL987654321 bezieht Waren von der EcoFashion GmbH. Da der Käufer über eine gültige USt-IdNr. verfügt, wird der Verkauf ohne deutsche Umsatzsteuer durchgeführt und der polnische Kunde übernimmt die Umsatzsteuerpflicht in seinem Land.

  3. Verkauf an Privatkunden in der Schweiz (B2C): Die EcoFashion GmbH liefert ein Kleidungsstück an einen Privatkunden in der Schweiz. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Stattdessen wird beim Import die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 8,1 Prozent fällig, die der Kunde trägt.

Für Unternehmen, die grenzüberschreitend an EU-Kunden verkaufen, ist die Umsatzsteuer ein zentrales Element. Dabei stellt sich die Frage, ob und wie Umsatzsteuer für den Verkauf ins Ausland berechnet werden muss. Folgende Regelungen gelten:

  • Verkauf an Privatpersonen (B2C): Überschreitet der Jahresumsatz bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen den EU-weiten Schwellenwert von von 10.000 Euro, muss der Händler die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes berechnen und abführen.

  • Verkauf an Geschäftskunden (B2B): Bei Verkäufen an Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt die Lieferung in der Regel ohne Umsatzsteuer, da der Käufer die Steuerpflicht hat.

Beispiele für Verkäufe ins EU-Ausland

Zur Veranschaulichung der Regelungen schauen wir auf drei Beispiele der ausgedachten EcoFashion GmbH, die nachhaltige Modeprodukte herstellt und online anbietet.

  1. Verkauf an Privatkunden in Österreich (B2C): Die EcoFashion GmbH verkauft nachhaltige Modeartikel an Privatpersonen in Österreich. Der Umsatz überschreitet den jährlichen Schwellenwert von 10.000 Euro, wodurch die EcoFashion GmbH verpflichtet ist, den österreichischen Umsatzsteuersatz von 20 Prozent auf alle zukünftigen Verkäufe anzuwenden und die Steuer an die Finanzbehörden in Österreich abzuführen.

  2. Verkauf an Geschäftskunden in Polen (B2B): Ein polnischer Modehändler mit der USt-IdNr. PL987654321 bezieht Waren von der EcoFashion GmbH. Da der Käufer über eine gültige USt-IdNr. verfügt, wird der Verkauf ohne deutsche Umsatzsteuer durchgeführt und der polnische Kunde übernimmt die Umsatzsteuerpflicht in seinem Land.

  3. Verkauf an Privatkunden in der Schweiz (B2C): Die EcoFashion GmbH liefert ein Kleidungsstück an einen Privatkunden in der Schweiz. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Stattdessen wird beim Import die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 8,1 Prozent fällig, die der Kunde trägt.

Für Unternehmen, die grenzüberschreitend an EU-Kunden verkaufen, ist die Umsatzsteuer ein zentrales Element. Dabei stellt sich die Frage, ob und wie Umsatzsteuer für den Verkauf ins Ausland berechnet werden muss. Folgende Regelungen gelten:

  • Verkauf an Privatpersonen (B2C): Überschreitet der Jahresumsatz bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen den EU-weiten Schwellenwert von von 10.000 Euro, muss der Händler die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes berechnen und abführen.

  • Verkauf an Geschäftskunden (B2B): Bei Verkäufen an Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt die Lieferung in der Regel ohne Umsatzsteuer, da der Käufer die Steuerpflicht hat.

Beispiele für Verkäufe ins EU-Ausland

Zur Veranschaulichung der Regelungen schauen wir auf drei Beispiele der ausgedachten EcoFashion GmbH, die nachhaltige Modeprodukte herstellt und online anbietet.

  1. Verkauf an Privatkunden in Österreich (B2C): Die EcoFashion GmbH verkauft nachhaltige Modeartikel an Privatpersonen in Österreich. Der Umsatz überschreitet den jährlichen Schwellenwert von 10.000 Euro, wodurch die EcoFashion GmbH verpflichtet ist, den österreichischen Umsatzsteuersatz von 20 Prozent auf alle zukünftigen Verkäufe anzuwenden und die Steuer an die Finanzbehörden in Österreich abzuführen.

  2. Verkauf an Geschäftskunden in Polen (B2B): Ein polnischer Modehändler mit der USt-IdNr. PL987654321 bezieht Waren von der EcoFashion GmbH. Da der Käufer über eine gültige USt-IdNr. verfügt, wird der Verkauf ohne deutsche Umsatzsteuer durchgeführt und der polnische Kunde übernimmt die Umsatzsteuerpflicht in seinem Land.

  3. Verkauf an Privatkunden in der Schweiz (B2C): Die EcoFashion GmbH liefert ein Kleidungsstück an einen Privatkunden in der Schweiz. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Stattdessen wird beim Import die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 8,1 Prozent fällig, die der Kunde trägt.

Für Unternehmen, die grenzüberschreitend an EU-Kunden verkaufen, ist die Umsatzsteuer ein zentrales Element. Dabei stellt sich die Frage, ob und wie Umsatzsteuer für den Verkauf ins Ausland berechnet werden muss. Folgende Regelungen gelten:

  • Verkauf an Privatpersonen (B2C): Überschreitet der Jahresumsatz bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen den EU-weiten Schwellenwert von von 10.000 Euro, muss der Händler die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes berechnen und abführen.

  • Verkauf an Geschäftskunden (B2B): Bei Verkäufen an Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt die Lieferung in der Regel ohne Umsatzsteuer, da der Käufer die Steuerpflicht hat.

Beispiele für Verkäufe ins EU-Ausland

Zur Veranschaulichung der Regelungen schauen wir auf drei Beispiele der ausgedachten EcoFashion GmbH, die nachhaltige Modeprodukte herstellt und online anbietet.

  1. Verkauf an Privatkunden in Österreich (B2C): Die EcoFashion GmbH verkauft nachhaltige Modeartikel an Privatpersonen in Österreich. Der Umsatz überschreitet den jährlichen Schwellenwert von 10.000 Euro, wodurch die EcoFashion GmbH verpflichtet ist, den österreichischen Umsatzsteuersatz von 20 Prozent auf alle zukünftigen Verkäufe anzuwenden und die Steuer an die Finanzbehörden in Österreich abzuführen.

  2. Verkauf an Geschäftskunden in Polen (B2B): Ein polnischer Modehändler mit der USt-IdNr. PL987654321 bezieht Waren von der EcoFashion GmbH. Da der Käufer über eine gültige USt-IdNr. verfügt, wird der Verkauf ohne deutsche Umsatzsteuer durchgeführt und der polnische Kunde übernimmt die Umsatzsteuerpflicht in seinem Land.

  3. Verkauf an Privatkunden in der Schweiz (B2C): Die EcoFashion GmbH liefert ein Kleidungsstück an einen Privatkunden in der Schweiz. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Stattdessen wird beim Import die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 8,1 Prozent fällig, die der Kunde trägt.

Die OSS-Regelung auf einen Blick

Seit Juli 2021 vereinfacht die OSS-Regelung (One Stop Shop) die steuerliche Handhabung grenzüberschreitender Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU. Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer nun nicht mehr in jedem EU-Land separat melden, sondern können über eine zentrale Anlaufstelle ihre Steuerpflicht erfüllen. Die wichtigsten Vorteile des OSS-Verfahrens:

  • Zentrale Meldestelle: Händler geben ihre Umsatzsteuererklärung und -zahlung nur in ihrem Heimatland ab.

  • Schwellenwert von 10.000 Euro: Bei Überschreiten dieses Schwellenwerts für EU-weite B2C-Umsätze gilt das OSS-Verfahren.

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Es ist keine separate Steuerregistrierung in jedem Zielland erforderlich.

Weitere Informationen und praktische Tipps: Das OSS-Verfahren korrekt anwenden.

Seit Juli 2021 vereinfacht die OSS-Regelung (One Stop Shop) die steuerliche Handhabung grenzüberschreitender Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU. Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer nun nicht mehr in jedem EU-Land separat melden, sondern können über eine zentrale Anlaufstelle ihre Steuerpflicht erfüllen. Die wichtigsten Vorteile des OSS-Verfahrens:

  • Zentrale Meldestelle: Händler geben ihre Umsatzsteuererklärung und -zahlung nur in ihrem Heimatland ab.

  • Schwellenwert von 10.000 Euro: Bei Überschreiten dieses Schwellenwerts für EU-weite B2C-Umsätze gilt das OSS-Verfahren.

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Es ist keine separate Steuerregistrierung in jedem Zielland erforderlich.

Weitere Informationen und praktische Tipps: Das OSS-Verfahren korrekt anwenden.

Seit Juli 2021 vereinfacht die OSS-Regelung (One Stop Shop) die steuerliche Handhabung grenzüberschreitender Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU. Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer nun nicht mehr in jedem EU-Land separat melden, sondern können über eine zentrale Anlaufstelle ihre Steuerpflicht erfüllen. Die wichtigsten Vorteile des OSS-Verfahrens:

  • Zentrale Meldestelle: Händler geben ihre Umsatzsteuererklärung und -zahlung nur in ihrem Heimatland ab.

  • Schwellenwert von 10.000 Euro: Bei Überschreiten dieses Schwellenwerts für EU-weite B2C-Umsätze gilt das OSS-Verfahren.

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Es ist keine separate Steuerregistrierung in jedem Zielland erforderlich.

Weitere Informationen und praktische Tipps: Das OSS-Verfahren korrekt anwenden.

Seit Juli 2021 vereinfacht die OSS-Regelung (One Stop Shop) die steuerliche Handhabung grenzüberschreitender Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU. Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer nun nicht mehr in jedem EU-Land separat melden, sondern können über eine zentrale Anlaufstelle ihre Steuerpflicht erfüllen. Die wichtigsten Vorteile des OSS-Verfahrens:

  • Zentrale Meldestelle: Händler geben ihre Umsatzsteuererklärung und -zahlung nur in ihrem Heimatland ab.

  • Schwellenwert von 10.000 Euro: Bei Überschreiten dieses Schwellenwerts für EU-weite B2C-Umsätze gilt das OSS-Verfahren.

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Es ist keine separate Steuerregistrierung in jedem Zielland erforderlich.

Weitere Informationen und praktische Tipps: Das OSS-Verfahren korrekt anwenden.

Im EU-Ausland einkaufen

Wenn deutsche Unternehmen im EU-Ausland Waren oder Dienstleistungen erwerben, gelten für die Umsatzsteuer besondere Regelungen. Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in Deutschland versteuert, wobei der Käufer die gezahlte Steuer gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen kann.

Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb

  • Beim Erwerb von Waren innerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. vorweisen kann. Stattdessen ist der Käufer verpflichtet, die Steuer im eigenen Land zu deklarieren und als Vorsteuer geltend zu machen (Verlagerung der Steuerpflicht).

  • Zusätzlich gibt es spezifische Regelungen für Warenimporte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder), bei denen eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist, die im Rahmen der Zollabwicklung fällig wird.

Beispiel-Fälle für den Einkauf im EU-Ausland

  • Bezug von Stoffen aus Italien: Die EcoFashion GmbH bezieht regelmäßig Bio-zertifizierte Stoffe von einem Lieferanten in Italien, um ihre Modekollektion herzustellen. Da die EcoFashion GmbH über eine gültige deutsche USt-IdNr. verfügt, wird die Lieferung umsatzsteuerfrei gestellt. Die deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent wird im Inland abgeführt und als Vorsteuer geltend gemacht, sodass der Vorgang steuerneutral bleibt.

  • Bezug von Knöpfen aus Polen: Ein polnischer Hersteller liefert Knöpfe und Reißverschlüsse an die EcoFashion GmbH. Die Lieferung erfolgt innerhalb der EU umsatzsteuerfrei aufgrund der gültigen USt-IdNr. des Käufers. In Deutschland wird die entsprechende Umsatzsteuer von 19 Prozent berechnet, die die EcoFashion GmbH als Vorsteuer abziehen kann.

  • Import von Stoffen aus der Schweiz: Die EcoFashion GmbH importiert Spezialstoffe aus der Schweiz. Die deutsche Mehrwertsteuer entfällt, jedoch erhebt der Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Wenn deutsche Unternehmen im EU-Ausland Waren oder Dienstleistungen erwerben, gelten für die Umsatzsteuer besondere Regelungen. Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in Deutschland versteuert, wobei der Käufer die gezahlte Steuer gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen kann.

Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb

  • Beim Erwerb von Waren innerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. vorweisen kann. Stattdessen ist der Käufer verpflichtet, die Steuer im eigenen Land zu deklarieren und als Vorsteuer geltend zu machen (Verlagerung der Steuerpflicht).

  • Zusätzlich gibt es spezifische Regelungen für Warenimporte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder), bei denen eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist, die im Rahmen der Zollabwicklung fällig wird.

Beispiel-Fälle für den Einkauf im EU-Ausland

  • Bezug von Stoffen aus Italien: Die EcoFashion GmbH bezieht regelmäßig Bio-zertifizierte Stoffe von einem Lieferanten in Italien, um ihre Modekollektion herzustellen. Da die EcoFashion GmbH über eine gültige deutsche USt-IdNr. verfügt, wird die Lieferung umsatzsteuerfrei gestellt. Die deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent wird im Inland abgeführt und als Vorsteuer geltend gemacht, sodass der Vorgang steuerneutral bleibt.

  • Bezug von Knöpfen aus Polen: Ein polnischer Hersteller liefert Knöpfe und Reißverschlüsse an die EcoFashion GmbH. Die Lieferung erfolgt innerhalb der EU umsatzsteuerfrei aufgrund der gültigen USt-IdNr. des Käufers. In Deutschland wird die entsprechende Umsatzsteuer von 19 Prozent berechnet, die die EcoFashion GmbH als Vorsteuer abziehen kann.

  • Import von Stoffen aus der Schweiz: Die EcoFashion GmbH importiert Spezialstoffe aus der Schweiz. Die deutsche Mehrwertsteuer entfällt, jedoch erhebt der Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Wenn deutsche Unternehmen im EU-Ausland Waren oder Dienstleistungen erwerben, gelten für die Umsatzsteuer besondere Regelungen. Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in Deutschland versteuert, wobei der Käufer die gezahlte Steuer gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen kann.

Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb

  • Beim Erwerb von Waren innerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. vorweisen kann. Stattdessen ist der Käufer verpflichtet, die Steuer im eigenen Land zu deklarieren und als Vorsteuer geltend zu machen (Verlagerung der Steuerpflicht).

  • Zusätzlich gibt es spezifische Regelungen für Warenimporte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder), bei denen eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist, die im Rahmen der Zollabwicklung fällig wird.

Beispiel-Fälle für den Einkauf im EU-Ausland

  • Bezug von Stoffen aus Italien: Die EcoFashion GmbH bezieht regelmäßig Bio-zertifizierte Stoffe von einem Lieferanten in Italien, um ihre Modekollektion herzustellen. Da die EcoFashion GmbH über eine gültige deutsche USt-IdNr. verfügt, wird die Lieferung umsatzsteuerfrei gestellt. Die deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent wird im Inland abgeführt und als Vorsteuer geltend gemacht, sodass der Vorgang steuerneutral bleibt.

  • Bezug von Knöpfen aus Polen: Ein polnischer Hersteller liefert Knöpfe und Reißverschlüsse an die EcoFashion GmbH. Die Lieferung erfolgt innerhalb der EU umsatzsteuerfrei aufgrund der gültigen USt-IdNr. des Käufers. In Deutschland wird die entsprechende Umsatzsteuer von 19 Prozent berechnet, die die EcoFashion GmbH als Vorsteuer abziehen kann.

  • Import von Stoffen aus der Schweiz: Die EcoFashion GmbH importiert Spezialstoffe aus der Schweiz. Die deutsche Mehrwertsteuer entfällt, jedoch erhebt der Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Wenn deutsche Unternehmen im EU-Ausland Waren oder Dienstleistungen erwerben, gelten für die Umsatzsteuer besondere Regelungen. Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in Deutschland versteuert, wobei der Käufer die gezahlte Steuer gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen kann.

Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb

  • Beim Erwerb von Waren innerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet, wenn der Käufer eine gültige USt-IdNr. vorweisen kann. Stattdessen ist der Käufer verpflichtet, die Steuer im eigenen Land zu deklarieren und als Vorsteuer geltend zu machen (Verlagerung der Steuerpflicht).

  • Zusätzlich gibt es spezifische Regelungen für Warenimporte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder), bei denen eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist, die im Rahmen der Zollabwicklung fällig wird.

Beispiel-Fälle für den Einkauf im EU-Ausland

  • Bezug von Stoffen aus Italien: Die EcoFashion GmbH bezieht regelmäßig Bio-zertifizierte Stoffe von einem Lieferanten in Italien, um ihre Modekollektion herzustellen. Da die EcoFashion GmbH über eine gültige deutsche USt-IdNr. verfügt, wird die Lieferung umsatzsteuerfrei gestellt. Die deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent wird im Inland abgeführt und als Vorsteuer geltend gemacht, sodass der Vorgang steuerneutral bleibt.

  • Bezug von Knöpfen aus Polen: Ein polnischer Hersteller liefert Knöpfe und Reißverschlüsse an die EcoFashion GmbH. Die Lieferung erfolgt innerhalb der EU umsatzsteuerfrei aufgrund der gültigen USt-IdNr. des Käufers. In Deutschland wird die entsprechende Umsatzsteuer von 19 Prozent berechnet, die die EcoFashion GmbH als Vorsteuer abziehen kann.

  • Import von Stoffen aus der Schweiz: Die EcoFashion GmbH importiert Spezialstoffe aus der Schweiz. Die deutsche Mehrwertsteuer entfällt, jedoch erhebt der Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Umsatzsteuersätze EU im Vergleich

Eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze gibt es in der EU nicht. Jedes Mitgliedsland legt individuelle Steuersätze fest. Es existiert ein Standardsatz, der auf die meisten Produkte und Dienstleistungen angewendet wird, sowie einen oder mehrere ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produkte. Hier ein Überblick über die die aktuellen Umsatzsteuersätze in Europa im Vergleich:

  • Belgien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %

  • Bulgarien: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Dänemark: Standardsatz 25 %, keine ermäßigten Sätze

  • Deutschland: Standardsatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %

  • Estland: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Finnland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 10 %, 14 %

  • Frankreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 5,5 %, 10 %, 2,1 %

  • Griechenland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %

  • Irland: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 4,8 %, 9 %, 13,5 %

  • Italien: Standardsatz 22 %, ermäßigte Sätze 4 %, 5 %, 10 %

  • Kroatien: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 5 %, 13 %

  • Lettland: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 12 %

  • Litauen: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

  • Luxemburg: Standardsatz 17 %, ermäßigte Sätze 3 %, 8 %, 14 %

  • Malta: Standardsatz 18 %, ermäßigte Sätze 5 %, 7 %

  • Niederlande: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Österreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 10 %, 13 %

  • Polen: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 5 %, 8 %

  • Portugal: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %

  • Rumänien: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

  • Schweden: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %

  • Slowakei: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 10 %

  • Slowenien: Standardsatz 22 %, ermäßigter Satz 9,5 %

  • Spanien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 4 %, 10 %

  • Tschechien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 10 %, 15 %

  • Ungarn: Standardsatz 27 %, ermäßigte Sätze 5 %, 18 %

  • Zypern: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

Die Abweichungen zeigen, dass für Händler die Kenntnis und Anwendung der richtigen Steuersätze essenziell sind, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.

Eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze gibt es in der EU nicht. Jedes Mitgliedsland legt individuelle Steuersätze fest. Es existiert ein Standardsatz, der auf die meisten Produkte und Dienstleistungen angewendet wird, sowie einen oder mehrere ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produkte. Hier ein Überblick über die die aktuellen Umsatzsteuersätze in Europa im Vergleich:

  • Belgien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %

  • Bulgarien: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Dänemark: Standardsatz 25 %, keine ermäßigten Sätze

  • Deutschland: Standardsatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %

  • Estland: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Finnland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 10 %, 14 %

  • Frankreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 5,5 %, 10 %, 2,1 %

  • Griechenland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %

  • Irland: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 4,8 %, 9 %, 13,5 %

  • Italien: Standardsatz 22 %, ermäßigte Sätze 4 %, 5 %, 10 %

  • Kroatien: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 5 %, 13 %

  • Lettland: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 12 %

  • Litauen: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

  • Luxemburg: Standardsatz 17 %, ermäßigte Sätze 3 %, 8 %, 14 %

  • Malta: Standardsatz 18 %, ermäßigte Sätze 5 %, 7 %

  • Niederlande: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Österreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 10 %, 13 %

  • Polen: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 5 %, 8 %

  • Portugal: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %

  • Rumänien: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

  • Schweden: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %

  • Slowakei: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 10 %

  • Slowenien: Standardsatz 22 %, ermäßigter Satz 9,5 %

  • Spanien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 4 %, 10 %

  • Tschechien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 10 %, 15 %

  • Ungarn: Standardsatz 27 %, ermäßigte Sätze 5 %, 18 %

  • Zypern: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

Die Abweichungen zeigen, dass für Händler die Kenntnis und Anwendung der richtigen Steuersätze essenziell sind, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.

Eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze gibt es in der EU nicht. Jedes Mitgliedsland legt individuelle Steuersätze fest. Es existiert ein Standardsatz, der auf die meisten Produkte und Dienstleistungen angewendet wird, sowie einen oder mehrere ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produkte. Hier ein Überblick über die die aktuellen Umsatzsteuersätze in Europa im Vergleich:

  • Belgien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %

  • Bulgarien: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Dänemark: Standardsatz 25 %, keine ermäßigten Sätze

  • Deutschland: Standardsatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %

  • Estland: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Finnland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 10 %, 14 %

  • Frankreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 5,5 %, 10 %, 2,1 %

  • Griechenland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %

  • Irland: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 4,8 %, 9 %, 13,5 %

  • Italien: Standardsatz 22 %, ermäßigte Sätze 4 %, 5 %, 10 %

  • Kroatien: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 5 %, 13 %

  • Lettland: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 12 %

  • Litauen: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

  • Luxemburg: Standardsatz 17 %, ermäßigte Sätze 3 %, 8 %, 14 %

  • Malta: Standardsatz 18 %, ermäßigte Sätze 5 %, 7 %

  • Niederlande: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Österreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 10 %, 13 %

  • Polen: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 5 %, 8 %

  • Portugal: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %

  • Rumänien: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

  • Schweden: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %

  • Slowakei: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 10 %

  • Slowenien: Standardsatz 22 %, ermäßigter Satz 9,5 %

  • Spanien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 4 %, 10 %

  • Tschechien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 10 %, 15 %

  • Ungarn: Standardsatz 27 %, ermäßigte Sätze 5 %, 18 %

  • Zypern: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

Die Abweichungen zeigen, dass für Händler die Kenntnis und Anwendung der richtigen Steuersätze essenziell sind, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.

Eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze gibt es in der EU nicht. Jedes Mitgliedsland legt individuelle Steuersätze fest. Es existiert ein Standardsatz, der auf die meisten Produkte und Dienstleistungen angewendet wird, sowie einen oder mehrere ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produkte. Hier ein Überblick über die die aktuellen Umsatzsteuersätze in Europa im Vergleich:

  • Belgien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %

  • Bulgarien: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Dänemark: Standardsatz 25 %, keine ermäßigten Sätze

  • Deutschland: Standardsatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %

  • Estland: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Finnland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 10 %, 14 %

  • Frankreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 5,5 %, 10 %, 2,1 %

  • Griechenland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %

  • Irland: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 4,8 %, 9 %, 13,5 %

  • Italien: Standardsatz 22 %, ermäßigte Sätze 4 %, 5 %, 10 %

  • Kroatien: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 5 %, 13 %

  • Lettland: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 12 %

  • Litauen: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

  • Luxemburg: Standardsatz 17 %, ermäßigte Sätze 3 %, 8 %, 14 %

  • Malta: Standardsatz 18 %, ermäßigte Sätze 5 %, 7 %

  • Niederlande: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 9 %

  • Österreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 10 %, 13 %

  • Polen: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 5 %, 8 %

  • Portugal: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %

  • Rumänien: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

  • Schweden: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %

  • Slowakei: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 10 %

  • Slowenien: Standardsatz 22 %, ermäßigter Satz 9,5 %

  • Spanien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 4 %, 10 %

  • Tschechien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 10 %, 15 %

  • Ungarn: Standardsatz 27 %, ermäßigte Sätze 5 %, 18 %

  • Zypern: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

Die Abweichungen zeigen, dass für Händler die Kenntnis und Anwendung der richtigen Steuersätze essenziell sind, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.

Praktische Umsetzung: Shopsysteme & Payment

Um alle länderspezifischen Regelungen zur Umsatzsteuer einzuhalten, muss die korrekte Abbildung im Onlineshop gewährleistet sein. Fehler bei der Steuerberechnung können rechtliche Konsequenzen haben und das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen. Mit den folgenden Schritten können Sie die jeweilige EU-Umsatzsteuer in den gängigen Shopsystemen effizient integrieren:

  • WooCommerce: Über Einstellungen > Steuern können Sie die Umsatzsteuersätze anpassen. In WooCommerce können Sie außerdem Steuerklassen für bestimmte Produkte definieren. Die Geolocation-Funktion ermöglicht eine standortbasierte Steuerberechnung - einfach aktivieren.

  • Shopify: Shopify bietet eine automatische Steuerberechnung, die über Einstellungen > Steuern konfiguriert wird. Auch das OSS-Verfahren wird unterstützt. Darüber hinaus können Händler mit Kunden außerhalb der EU die Einfuhrumsatzsteuer und weitere länderspezifische Steueranforderungen einstellen.

  • Shopware: Die Steuerregeln können in den Grundeinstellungen für verschiedene Länder und Kundengruppen individuell definiert werden. Mit erweiterten Preisregeln lässt sich die Preisstrategie an rechtliche Anforderungen anpassen.

  • Magento: Magento bietet eine flexible Steuermatrix, die sich über Stores > Configuration > Sales > Tax anpassen lässt. Erweiterungen ermöglichen eine automatische Aktualisierung der Steuersätze.

Optimierung des Zahlungsprozesses

Für ein nahtloses Einkaufserlebnis sollten Sie Ihren Kunden zahlreiche Zahlungsmethoden anbieten. Mollie unterstützt verschiedene europäische Zahlungsmethoden - unter anderem Przelewy24, TWINT und eps-Überweisung - und hilft Ihnen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wird innerhalb der EU Umsatzsteuer berechnet?

Ja, bei Verkäufen innerhalb der EU wird Umsatzsteuer erhoben. Die Berechnung hängt davon ab, ob der Käufer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist und in welchem Land der Kauf getätigt wird.

Wer muss die Ware bei Lieferungen innerhalb der EU versteuern: Käufer oder Verkäufer?

Grundsätzlich muss der Verkäufer die Umsatzsteuer berechnen und abführen, außer der Verkauf ist steuerfrei, da er an einen Geschäftskunden mit gültiger USt-IdNr. erfolgt.

In welchen Fällen ist die EU-Umsatzsteuer für Online-Händler relevant?

Die Umsatzsteuer wird für Händler im grenzüberschreitenden Handel relevant, wenn die Verkäufe an Privatpersonen die Umsatzschwelle von 10.000 Euro überschreiten.

Wie registriere ich mich für das OSS-Verfahren?

Zur Registrierung für das OSS-Verfahren können Sie sich online bei der zuständigen Finanzbehörde im eigenen Land anmelden und die erforderlichen Formulare einreichen.

Bei Verkäufen an Privatpersonen über dem 10.000-Euro-Schwellenwert muss die Rechnung die Umsatzsteuer des Käufers enthalten. Dabei sind alle gesetzlichen Vorgaben des Ziellandes einzuhalten.

Welche Informationen müssen auf Rechnungen für das EU-Ausland vermerkt sein?

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MollieArtikelUmsatzsteuer EU: Wichtige Infos für den Online-Handel
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