Barrierefreiheit bei Websites: Vorteile und Maßnahmen für Händler
10.05.2024
Überblick: Barrierefreiheit bei Websites
Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites?
Pflicht ab 2025: Gesetz zur Barrierefreiheit tritt bald in Kraft
Vorteile für Kunden und Onlineshops
Barrierefreiheit testen: Die 5 besten Tools im Überblick
Checkliste für barrierefreie Websites nach BITV 2.0
Besonderheiten bei Onlineshops
Die Barrierefreiheit spielt im Onlineshop eine besonders wichtige Rolle. Kaufkräftige Kunden bekommen durch Ihren barrierefreien Shop Zugang zu Ihren Produkten. Im Gegensatz zu einfachen Websites muss in einem Onlineshop auch der Checkout barrierefrei gestaltet sein. Via Mollie bieten Sie Ihren Kunden nicht nur reibungslose Online-Zahlungen an, sondern auch einen komplett barrierefrei gestalteten Checkout, für den Ihre Käufer nicht einmal Ihren Shop verlassen müssen.
Sie können den Checkout einfach an Ihr Shop-Design anpassen und so die nötigen Kontrastverhältnisse einfach einhalten. Unser Checkout enthält alle UI-Elemente, die Sie für einen barrierefreien Checkout benötigen, der Reibungspunkte für alle Kunden verringert und dadurch Ihre Conversion steigert.
Was ist ein BITV-Test?
Ein BITV-Test prüft auf Basis der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, ob eine Website barrierefrei gestaltet ist. Solch ein Test kann manuell von einer qualifizierten Person, aber auch automatisch durch Test-Tools durchgeführt werden.
Bis wann müssen Webseiten barrierefrei sein?
Webseiten müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Das gilt insbesondere für Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen. Schon jetzt ist es daher sinnvoll, Barrierefreiheit auf der eigenen Website anzustreben.
Was kann passieren, wenn mein Onlineshop nicht barrierefrei ist nach der gesetzlichen Frist?
Wenn Ihr Onlineshop nach der gesetzlichen Frist nicht (mehr) barrierefrei ist und eine Marktüberwachungsbehörde dies feststellt oder auf diesen Zustand von Verbrauchern oder Verbänden hingewiesen wird, werden Sie zunächst aufgefordert, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, können nach §37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro auf Sie zukommen. Außerdem kann die Behörde anordnen, dass Ihr elektronischer Geschäftsverkehr eingestellt wird, bis Ihre Website barrierefrei gestaltet ist.
Weitere Updates